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Blauzungenimpfung |
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Informationen zur Blauzungenzwangsimpfung Blauzungenkrankheit: mögliche Ursachen und Verbreitung: Die Blauzungenkrankeit (Blue Tongue = BT) ist eine seit 100 Jahren bekannte Vergiftungskrankheit. Die mit der Erforschung der Krankheit beauftragten Institute (u.a. Friedrich-Löffler-Institut) fanden heraus, dass die BT iatrogen verursacht, d.h. durch den Arzt verursacht (z.B. infolge diagnostischer oder therapeutischer Einwirkungen) wird und über kontaminierte Impfstoffe, Seren und Medikamente verbreitet werden kann.
Nur wenn bereits von Menschenhand infizierte Tiere vorhanden sind, kann die Verbreitung über Jahre hinaus durch Hygienemangel mit der Kanüle und durch die Stechmücken der Gattung Culicoides (sogen.Gnitzen) möglich sein. Laut offizieller Darstellungen benötigen die als Vektoren (Verbreitungsmöglichkeit)bestimmten Gnitzen vorher immer ein infiziertes Tier, um das Gift aufzunehmen und weiterzugeben. Gleichzeitig kann sich aber ein Tier nur durch den Stich einer einzigen Gnitze infizieren! Wie ist das möglich? Wie und durch was erfolgte die Erstinfektion? Nach dem Auftreten der ersten Blauzungenfälle 2006 wurde von staatlicher Seite die Anwendung der Repellentien (Insektenabwehr- und tötungsmittel wie z.B. Butox und Bayofly ) angeordnet. Beim Lesen der Packungsbeilagen, insbesondere der Warnhinweise bei Kontakt mit Hautwunden und Überdosierung fällt auf, dass es u.a. zu Vergiftungserscheinungen, die den Blauzungensymptomen ähnlich sind, kommen kann. Schafe weisen nach der Schur häufig Hautwunden auf! Dabei wird nach den Angaben der Hersteller für Schafe eine im Vergleich zu Rindern unproportional hohe Dosis verwendet. Bei Betrachtung der Verbreitungsgebiete der Blauzungenkrankheit liegt der Verdacht nahe, dass die angeordnete Anwendung der Repellentien bei Verbringungen und in den sogen. 150 km-Schutzzonen die Verbreitung der Symptome der Blauzungenkrankheit begünstigt, ja sogar mitverursacht hat. Bedenkliche Impfstoffe: Die 2008 und nun auch 2009 eingesetzten Impfstoffe sind nicht zugelassen! Sie enthalten Chemikalien wie Thiomersal (Quecksilberverbindung), Al (OH)3 (Aluminiumhydroxid), Quil A q.s (Saponine) und Lösungsmittel. Zur Inaktivierung des sogenannten Blauzungenerregers werden laut damaligem Staatssekretär Dr. Marcel Huber Ethylenamin und beta-Propiolacton verwendet. All diese, auch in kleinster Dosis verabreichten Chemikalien wirken allesamt giftig, verbleiben teilweise im Körper, also Fleisch des Tieres, und werden teilweise über die Milch ausgeschieden. Jeder stillenden Mutter ist bekannt, dass sie das, was sie zu sich nimmt, über die Milch wieder an ihr Kind abgibt! Wo sind die Unbedenklichkeitsstudien für Milch und Fleisch von den Tieren, die mit den noch nie geprüften BTV 8 Impfstoffen geimpft wurden und weiterhin geimpft werden sollen? Und in den Packungsbeilagen der Impfstoffe steht, dass die Wartezeit 0 (null) Tage beträgt! Weitere, verschiedene Hinweise, mit denen sich die Hersteller der Impfstoffe aus der Haftung für schädliche Folgen nehmen, sind in den Beipackzetteln aufgeführt:a) „Nur gesunde Tiere impfen!" Wird bei jedem Tier eine Einzelüberprüfung zur Gesundheit durchgeführt? Woher hat der Anwender die Sicherheit, dass die Tiere gesund sind? b) „Die Unbedenklichkeit des Tierarzneimittels während der Trächtigkeit und Laktation ist nicht belegt bzw. nicht untersucht." Was macht eine Kuh sonst, außer trächtig sein und Milch abgeben?c) „Ein eventueller Einfluss der Impfung auf die reproduktive Funktion von Bullen (Spermatogenese) wurde bisher nicht bestimmt." Besamungsstationen dürfen ihre Bullen nicht impfen, denn ansonsten kann das Sperma nicht exportiert werden. Warum wohl? d) Als Zieltierarten werden bei den einzelnen Impfstoffen „Rinder" oder „Rinder und Schafe" angegeben. Wie erklären nun die Behörden die Zwangsimpfung der Ziegen, obwohl sie bei keinem der eingesetzten Impfstoffe als Zieltierart erwähnt werden? Wie lässt sich die Tatsache erklären, dass der Hersteller Merial des Impfstoffes BTVpur AlSap 8 die Eignung seines Produktes für Schafe zurückgenommen hat?e) „Keine Information zur Sicherheit und Wirksamkeit mit anderen Impfstoffen." Darf nun bei der Folgeimpfung der Impfstoff eines anderen Herstellers überhaupt eingesetzt werden? f) „Falls Sie Nebenwirkungen (insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind) bei geimpften Tieren feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt mit." Die Aussagen e) und f) erhärten den Verdacht, dass es bei dieser Massenzwangsimpfung um einen groß angelegten Feldversuch handelt, dessen langfristige Auswirkungen auf Tier und Mensch unvorhersehbar sind. Fakten zur Blauzungenzwangsimpfung und deren Folgen Laut Situationsbericht des BMELV vom Oktober 2008 zum Stand der Blauzungenkrankheit sanken die Zahlen der neuen Infektionen in Deutschland seit Mitte September 2007. Wie kann man trotz der seit Mitte September 2007 enorm sinkenden Fälle noch von einer Epidemie oder Seuche sprechen, die als solche eine steigende Anzahl der Krankheitsfälle voraussetzt? Ungeachtet der bekannten Tatsachen und der Widersprüche verlangten medizinische Laien wie mangelnd informierte Landwirte und namhafte Verbände wie DBV, BBV, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter (ADR) und die Schaf- und Ziegenverbände die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Ihrer Forderung gab das BMELV trotz geäußerter Bedenken nach und ordnete die Zwangsimpfung im Mai 2008 an. Dabei wurde von staatlicher Seite bereits im Februar 2008 auf Folgesch äden und wirtschaftliche Schäden nach Impfungen hingewiesen und damit gerechnet, denn die Tierseuchenkassen sind u.a. verpflichtet, Schädigungen durch Impfungen nur bei verendeten oder notgetöteten Tieren, die als Impfschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, zu entgelten.
Über die weiteren Folgen der Blauzungenimpfungen werden die Tierhalter seitens der Tierärzte und Behörden nicht informiert, obwohl nachstehende unerwünschte Nebenwirkungen auftreten: massives Speicheln, Durchfall, Zittern, Nervosität, Apathie, Krusten um Augen, Sehschwäche bis Blindheit, Knotenbildung, steifer Gang, Lähmungen, Schluck- und Halsbeschwerden, Lungenprobleme, Furunkelbildung an Beinen, Festliegen, Blutungen am Herzen, petechiale Blutungen (Blutungen aus verschiedenen Körperöffnungen wie dem Maul; Darmblutungen, haben schwarzen Kot zur Folge), Blutschwitzen, leichter oder extremer Milchrückgang, erhöhte, auch extrem erhöhte Zellwerte in der Milch, lebensschwache Kälber, Missbildungen, Fruchtbarkeitsprobleme, Verwerfungen (Aborte), Tod von Tieren u.v.a. mehr. Diese aufgeführten und unerwünschten Nebenwirkungen der Blauzungenimpfung werden als „Impfkrankheiten" bezeichnet. Sie stellen das im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnete „übliche Maß" dar, das nach Impfungen offiziell, sogar von Behörden, einkalkuliert wird. Dabei trägt der Tierhalter, der einerseits dem staatlichen Zwang ausgesetzt ist und andererseits die Impfung in Auftrag geben muss bzw. gibt, das Risiko für diese Impfkrankheiten, wenn er sie nicht als Impfschaden durch Gutachten nachweisen kann. Dieser Nachweis ist vom Tierhalter in der Regel nie zu erbringen. Durch die fehlende schriftliche Meldung aufgetretener Schäden durch Tierärzte und Tierhalter an die zuständigen Stellen erfolgt keine Überprüfung der Tierschäden nach der Impfung. Somit gibt es offiziell keine wirtschaftlichen Schäden nach der Impfung und die Impfstoffe werden weiterhin als „gut verträglich" bezeichnet!Die Handelshemmnisse, die sich durch die Impfung ergeben, sind fatal: Zwischen infizierten und geimpften Tieren kann nicht mehr unterschieden werden. Wer will noch die infizierten Tiere? Wer will noch die geimpften Tiere? Russland importiert nur ungeimpfte Tiere! Wer will als Verbraucher Produkte von Tieren, die mit Chemikalien und Giftstoffen geimpft werden? Die Produkthaftung tr ägt der Landwirt, nicht diejenigen, die die Impfung gefordert und angeordnet haben! Impfstoffeinsatz ist Gentechnikeinsatz Mit der Änderung der Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln (01.05.2008) müssen gentechnische Impfstoffe und Medikamente (rote und weiße Gentechnik), die bei den Lebensmittel produzierenden Tieren eingesetzt werden, nicht mehr deklariert werden. Der Begriff „gentechnikfrei" wurde somit ad absurdum geführt und stellt Verbrauchertäuschung dar.Blauzungenkrankheit als biologische Waffe In ihrem Buch „Biologische Waffen: Die geplanten Seuchen. Gene, Gifte und Mikroben gegen Menschen" führen Manuel Kiper und Jürgen Streich auf, dass das Virus der Blauzungenkrankheit bzw. die Blauzungenkrankheit zu den in der 1972´er B-Waffen-Konvention geächteten biologischen Waffen zählt. Differentialdiagnosen (ähnliche Krankheitsbilder) Die amtliche Methodensammlung für anzeigepflichtige Tierseuchen des FLI führt u.a. folgende Krankheiten auf, die ähnliche Krankheitsbilder wie die der Blauzungenkrankheit haben: Maul- und Klauenseuche (MKS), Bovine Virusdiarrhoe / Mucosal Disease (BVD/MD), Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1). So haben z.B. bei der Maul- und Klauenseuche (MKS) und der Rindergrippe (IBR/BHV1) deutsche Wissenschaftler festgestellt, dass die jeweilige Impfung zur Seuchenverbreitung geführt hat. Länder, in denen nicht geimpft wurde, waren seuchenfrei! Kein Recht auf körperliche Unversehrtheit Mit §21 des Infektionsschutzgesetzes wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 des Grundgesetzes) eingeschränkt. Laut §21 dürfen nämlich bei angeordneten oder empfohlenen Schutzimpfungen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. |
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